SonderPädagogisches Zentrum
S P Z
Sonderpädagogische Zentren haben die Aufgabe, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Lehrer, die an allgemeinen Schulen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf eingesetzt werden, sind durch das zuständige S P Z zu betreuen.
Schüler mit Lern- und Verhaltensproblemen stellen den größten Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dar. Es muss mit großer Verantwortung die Unterscheidung zwischen Forderung oder dem Wunsch nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und dem tatsächlichen Anspruch und Bedarf getroffen werden. Dem sonderpädagogischen Gutachten kommt daher eine wesentliche Bedeutung zu. Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gem.§ 8 Schulpflichtgesetz liegt vor, wenn ein Kind infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der VS oder HS oder PTS ohne sonderpädagogischer Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. |
Lernbehinderte Schüler: | Lernschwache Schüler: |
Lernbehinderungen treten als intensive und
langandauernde Lernstörungen in Erscheinung!
Ursachen:
Stoffwechselerkrankungen Mangelnde Förderung zu Hause
Unfälle Über- oder Unterforderung
frühkindliche Hirnschädigungen Zeitfaktor (dem Kind wird zu wenig Zeit gegeben)
Chromosomenschädigungen (Down Syndrom) Beziehungen und Konflikte
Deprivation im Kleinkindalter (Hospitalismus) nichtadäquate Unterrichtsmethoden
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Kein sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf wird
bescheidmäßig festgestellt.
Maßnahmen: Maßnahmen im Grundschulbereich:
differenzierter Unterricht in der Klasse ohne Förderunterricht
zusätzlichem Lehrer Umstrukturierung der Klassensituation
Aufnahme in eine der Behinderungsart Wiederholung der Schulstufe
entsprechenden Sonderschule prozessorientierte Unterrichtsbeobachtung
Einsatz eines zusätzlichen, entsprechend gezielte Auswahl spez.Unterrichtsmittel
qualifizierten Lehrers Differenzierung, Individualisierung
Umstufung in eine andere Schulstufe Beachtung der Lernvoraussetzungen
(ein oder mehrere Gegenstände) Beachtung der neuen Schuleingangsphase
Anwendung eines Lehrplanes einer Sonder- Überlegungen zur Leistungsbeurteilung
schulart (ein oder mehrere Gegenstände) Sonderpäd.Maßnahmen:
Nach erfolgtem Antrag auf Feststellung des spFb
Kurs nach §25SchOG in Verb mit § 8 SchUG
zur Förderung und Beobachtung
Außerschulische Maßnahmen:
Lernhilfen durch priv. oder öffentl. Einrichtungen
Beratung durch außerschul. und schul. Fachleute
Forcieren der Zusammenarbeit Eltern Schule