Geschichte der Allgemeinen SOnderschule Tamsweg

Ausschnittsweise aus der Hausarbeit von SR Walter Gaggl Frühjahr 1975

Thema der Hausarbeit: BERUFS- UND LEBENSBEWÄHRUNG VON ABGÄNGERN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE TAMSWEG

Im Schuljahr 1953/54 wurde in Tamsweg erstmals eine Sonderklasse eingerichtet und geführt, die der Volksschule Tamsweg angeschlossen war. Lehrer dieser Klasse war SL Othmar Brunner. Die Klasse besuchten 16 Schüler (9 Knaben, 7 Mädchen).

 

1957 kam eine zweite Klasse dazu und 1965 erfolgte eine Erweiterung auf drei Klassen.

 

Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 05.September 1966 wurde die „Allgemeine Sonderschule Tamsweg“ mit drei Klassen errichtet. Der Schülerstand betrug damals 48 Kinder.

 

1971 wurde der Allgemeinen Sonderschule Tamsweg eine „Spezialklasse“ (Schwerstbehindertenklasse) angeschlossen.

 

Heute gehören folgende Gemeinden zum Sprengel der ASO Tamsweg: Tamsweg (Seetal, Sauerfeld) Ramingstein, Thomatal, Unternberg, Mauterndorf, Tweng, Mariapfarr, Göriach und Lessach.

Für den Bereich der Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder gehören alle Gemeinden des Bezirkes zum Sprengel. (siehe Link-Karte)

Der Sprengel für die Sonderklasse(n) St.Michael wude mit Beginn des Schuljahres 2006/07 "still gelegt". Somit ist auc h für den Bereich der lernbehinderten Kinder der ganze Bezirk Sprengel für die Allgemeine Sonderschule Tamsweg.

 

Im Schuljahr 2007/2008 hat die Allgemeine Sonderschule Tamsweg 4 Klassen (davon eine Berufsvorbereitungsklasse) für lernbehinderte Kinder mit 29 Schülerinnen und Schülern sowie 2 Klassen für schwerstbehinderte Kinder mit 10 Kindern.

 

1994* wurde an der ASO Tamsweg ein  [Sonderpädagogisches Zentrum] errichtet. 

Vom SPZ aus werden im Schuljahr 2007/2008 18 Kinder im integrativen Unterricht betreut.

An 20 Standorten werden 139 Kinder im sprachheilpädagogischen Bereich unterstützt. Von den  Beratungslehrern werden an 12 Standorten 33 Kinder betreut.

* LSR für Salzburg Verordnungsblatt 4/94 Nr.37 Zl.4-4023/30-1994

Betr.: Bestimmung von Sonderschulen als sonderpädagogische Zentren 

Verordnung vom 10.5.1994