Grundsätzliches

 

"Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

 

Artikel 7(1) Bundes-Verfassungsgesetz

Sonderpädagogik

Sonderpädagogik bzw. Sonderpädagogische Förderung stellt eine notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung der allgemeinen Pädagogik dar. Sie orientiert sich an den besonderen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und unterstützt und begleitet sie durch individuelle Zielsetzungen und Maßnahmen.

Durch eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung soll den Kindern und Jugendlichen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, Teilnahme an der Gesellschaft und selbstständiger Lebensbewältigung ermöglicht werden.